Poppelsdorfer Karreschubser vom 11.11.11 um 11 Uhr 11 a. A. e. V.

SCHUBSEREGELN für den Poppelsdorfer Vierdelszoch
Poppelsdorfer Karreschubser vom 11.11.11 um 11 Uhr 11 a.A.e.V.
Stand Februar 2014

1. Allgemeines

Veranstalter des Poppelsdorfer Vierdelszochs sind die

Poppelsdorfer Karreschubser vom 11.11.11 um 11 Uhr 11 a.A.e.V.

Verantwortlicher Zugleiter: Roland Stoll

Den Anordnungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Zugleiter trägt zur besseren Erkennung ein Blinklicht.

Das Mitführen von motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Parteipolitische oder religiöse Werbung bedarf der Vorab-Genehmigung durch die Zugleitung und ist bis spätestens zwei Wochen vor Zugbeginn beim Vorstand der Karreschubser zu beantragen.

Die Mitführung von Beschallungsanlagen bedarf der Genehmigung der Zugleitung und ist bis zwei Wochen vor Zugbeginn anzumelden (GEMA!).

2. Teilnahme am Zug

Für die Teilnahme am Zug ist eine Mitgliedschaft (Einzel-, Familien,- Betriebsmitgliedschaft) bei den Poppelsdorfer Karreschubser vom 11.11.11 e.V. erforderlich.


3. Zugaufstellung

a) Für die Zugaufstellung gilt der Aufstellungsplan. Zugewiesene Aufstellplätze sind
einzuhalten.

b) Für jede Gruppe und für jeden Karren ist vor Beginn des Zuges der Zugleitung schriftlich
eine Ansprechperson zu benennen, die während des Zuges in der Gruppe anwesend sein
muss und die dafür verantwortlich ist, dass die Richtlinien eingehalten werden.


4. Zug und Zugweg

a) Der Zug startet um 12.00 Uhr.
Der Aufstellungszeitraum ist von 11 Uhr bis 11:45 Uhr.
Alle Teilnehmer haben so rechtzeitig zu erscheinen, dass die Aufstellung am
zugewiesenen Aufstellungspunkt um 11:45 Uhr beendet ist.

b) Der vorgeschriebene Zugweg ist einzuhalten. Die Gruppen müssen zusammenbleiben.


Aufstellung: Carl-Troll-Straße zwischen Ecke Sebastianstraße und Ecke Kekuléstraße.

Zugweg: Kekuléstr., links in die Clemens-August-Str., Clemens-August-Str. bis Am Botanischen Garten, hier Kehrtwende, Clemens-August-Str., Sternenburgstr. bis Ecke Burggartenstr., links Schulhof Clemens-August-Str., hier Zugauflösung und Noh-em-Zoch-Party


c) Jede Gruppe hat dafür zu sorgen, dass sie den Anschluss an die vorhergehende Gruppe
aufrechterhält.


5. Reiter und Pferdegespanne, Tiere

Das Mitführen von Pferden ist nicht erlaubt. Aus Gründen des Tierschutzes, ist das Mitführen von anderen Tieren ebenfalls nicht erlaubt.


6. Umgang mit Wurfmaterial

a) Als Wurfmaterial sind nicht erlaubt: Obst und Gemüse, Federn, Flaschen (auch
Miniaturen), scharfkantige Materialien (z.B. Stifte, Pralinenschachteln, Flaschenöffner,
CD‘s u.s.w.). Das Werfen dieser Gegenstände ist nicht gestattet.
Leicht entzündbares Material (z.B. Streichhölzer, Feuerzeuge) sowie pyrotechnische
Körper, sind grundsätzlich nicht erlaubt

b) Als Wurf- oder Streumaterial sind nicht erlaubt: Konfetti und Sägemehl.
Die Zugleiter sind berechtigt, stichprobenartige Überprüfungen des Wurfmaterials
vorzunehmen.

Es besteht absolutes Wurfverbot bei der Auflösung auf dem Schulhof der Clemens-
August-Schule.

c) Jeder Teilnehmer sorgt selbst für sein Wurfmaterial, eine zentrale Beschaffung erfolgt
nicht.


7. Entsorgung

a) Um Verletzungen, insbesondere von Teilnehmern nachfolgender Gruppen zu vermeiden,
ist es verboten, das Verpackungsmaterial, wie Papiersäcke und Kartons, leere
Flaschen und dergleichen auf die Fahrbahn oder Fußwege zu werfen. Hierauf sind alle
Teilnehmer vom Verantwortlichen der Gruppe hinzuweisen.

b) Hinsichtlich der Abfallentsorgung weist das Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
der Stadt Bonn auf folgende Punkte hin:
- Die Abfallentsorgungssatzung der Bundesstadt Bonn enthält bereits seit Jahren das
Gebot, Kartonagen und Papier zur Verwertung zu geben und nicht zum Restmüll
- Auch die Folienbeutel sollten einer Verwertung zugeführt werden.
- Packen Sie daher soviel Wurfmaterial wie möglich schon vor der Veranstaltung am
eigenen Standort aus und führen die Verpackungen bereits dort einer Verwertung zu.


8. Alkohol / Rauchen

Der Poppelsdorfer Vierdelszoch ist eine Veranstaltung in der sich der Karneval der Öffentlichkeit präsentiert. Jeder Teilnehmer sollte wissen, dass es unter den Zugbesuchern
nicht nur Karnevalsfreunde, sondern auch Karnevalsgegner gibt und sich schon deshalb so
verhalten, dass zu einer Kritik kein Anlass besteht.

a) Der übermäßige Alkoholgenuss dient sicherlich nicht dazu, das Bild des rheinischen
Karnevals zu verschönern. Der Alkoholgenuss ist während der Dauer des Zuges auf ein
gesundes Maß zu beschränken.

b) Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist verboten.
Im Zweifelsfall ist der Ausschank zu unterlassen.

c) Kamelle werfende Karnevalisten mit einer Zigarette o.ä. zwischen den Lippen machen
keinen guten Eindruck. Wir bitten daher die Zugteilnehmer während des Zuges auf das
Rauchen zu verzichten. Bitte auch an die Brandgefahr in Zusammenhang mit dem
Verpackungsmaterial, den Kostümen und den Karren denken!


9. Versicherung

Alle Vereinsmitglieder sind über die Veranstalterhaftpflichtversicherung versichert.
Für die Noh-em-Zoch-Party ist eine Zusatzversicherung abgeschlossen worden, die auch Gäste mit einschließt.


10. Noh-em-Zoch-Party

Unmittelbar nach Auflösung des Vierdelzochs besteht die Möglichkeit an der Noh-em-Zoch-Party teilzunehmen. Diese findet auf dem Schulhof der Clemens-August-Schule und im Pfarrsaal, Sternenburgstraße 27, statt. Der Eintritt ist frei. Der Erlös des Getränkeverkaufs kommt der Vereinskasse zugute und ist für die Brauchtumspflege bestimmt. Gäste sind herzlich willkommen. Die Party endet spätestens um 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, daß die Genehmigung zur Nutzung des Schulhofes seitens des Schulamtes der Stadt Bonn ein striktes Rauchverbot auf dem gesamten Schulhof beinhaltet. Mit Blick darauf, daß wir auch im nächsten Jahr den Schulhof wieder nutzen möchten, bitten wir um unbedingte Einhaltung des Verbotes.


Schubs aan,
schubs wigger,
schubs fott!